- Überweisung
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Über|wei|sung [y:bɐ'vai̮zʊŋ], die; -, -en:1.a) das Überweisen (von Geld):Sie können Ihre Überweisungen auch online oder telefonisch tätigen; ich habe meine Bank mit der Überweisung der Summe beauftragt; eine Rechnung per Überweisung bezahlen.Syn.: ↑ Zahlung.b) überwiesener Geldbetrag:die Überweisung ist noch nicht [auf meinem Konto] eingegangen; ich habe die Überweisung erhalten.c) [Formular mit einem] Überweisungsauftrag:ich habe die Überweisung bei der Bank abgegeben.2.a) das Überweisen (2) an einen Facharzt:er erwog eine Überweisung des Patienten an einen Neurologen.b) vom behandelnden Arzt ausgestellter Schein zur Überweisung des Patienten an einen anderen Arzt:haben Sie eine Überweisung?; der Arzt schrieb ihr eine Überweisung ins Krankenhaus.* * *
Über|wei|sung 〈f. 20〉1. das Überweisen2. das Überwiesenwerden3. überwiesene Summe● ich habe Ihre \Überweisung heute erhalten* * *
Über|wei|sung, die; -, -en:1.die Bank mit der Ü. der Summe beauftragen;eine Rechnung per Ü. bezahlen;b) überwiesener Geldbetrag:die Ü. ist noch nicht [auf meinem Konto] eingegangen;c) [Formular mit einem] Überweisungsauftrag:ich habe die Ü. bei der Bank abgegeben.2.haben Sie eine Ü.?* * *
Überweisung,1) Bankwesen: bargeldlose Zahlung durch Umbuchung eines Betrages vom Konto des Zahlenden auf das Konto des Zahlungsempfängers aufgrund eines Überweisungsauftrags. Der Überweisungsauftrag ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag eines Kontoinhabers mit einem Kreditinstitut, wodurch dieses verpflichtet wird, zulasten des Girokontos des Kontoinhabers einen bestimmten Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben. Die Gutschrift des Überweisungsbetrages ist rechtlich und wirtschaftlich der Barzahlung gleichgestellt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr mittels genormter Überweisungsvordrucke (Überweisungsverkehr) zählt zum Giroverkehr.2) Zwangsvollstreckungsrecht: Pfändung.* * *
Über|wei|sung, die; -, -en: 1. a) das Überweisen (1), Überweisenlassen: durch diesen neuen Service können Sie ihre -en künftig telefonisch tätigen; ich habe meine Bank mit der Ü. der Summe beauftragt; eine Rechnung per Ü. bezahlen; b) überwiesener Geldbetrag: die Ü. ist noch nicht [auf meinem Konto] eingegangen; ich habe die Ü. erhalten. 2. a) das Überweisen (2): Im Seehofer-Gesetz hat es auch eine Weichenstellung ... gegeben, die längerfristig dazu führen könnte, dass Fachärzte im Rahmen der Kassenpraxis nur noch nach Ü. durch den Hausarzt tätig werden könnten (FAZ 18. 1. 93, 11); b) kurz für ↑Überweisungsschein: haben Sie eine Ü.?; ... schreibt er ihr eine Ü. für das einzige Spital im Bezirk (Zenker, Froschfest 190).
Universal-Lexikon. 2012.